Am 3. Mai 2014 wurde in Dresden der Verein Gaiatreeschool e.V. gegründet. Zehn Mitglieder hat der neu gegründete Verein.Mike und Anke Wohne, die sich seit vielen Jahren im nordindischen Odisha in der Entwicklungshilfe engagieren, wollen mit Hilfe des Vereins ihren Wirkungskreis erweitern und für weitere Unterstützung und Spenden ihrer Bildungsprojekte in Indien werben. Mit den Einnahmen will der Verein künftig die laufenden Kosten ihrer indischen Grundschule im Westen Odishas finanzieren.
Mike Wohne, der Gründer der Schkola- Schulen, ist seit mehr als einem Jahrzehnt Yoga- und Meditationslehrer und arbeitet zurzeit im indischen Himalaya. Dort leitet er die Yoga Highschool des buddhistischen Mahabodhi Zentrums. In Chiang Mai, im Norden Thailands bietet er seit drei Jahren Mehrtages Schweigekurse in Vipassana- Meditation an. Mit Hilfe des neuen Vereins möchte er die Lehren und Techniken des traditionellen Hatha - Yoga in seiner Heimat weiter verbreiten helfen und Angebote zum üben machen. Dazu plant der Verein die Eröffnung eines Yoga- und Meditationszentrums im Dreiländereck für das kommende Jahr. Der Gaiatreeschool Verein wird auch in der interkulturellen Bildung tätig. Unter dem Motto „Reisen bildet“ bietet er Bildungs- und Yogareisen nach Indien und Asien an. (aus der Pressemitteilung des Vereins zur Gründung)
Ziele und Zweck des Vereins (Auuszug aus der Satzung)
a) Förderung der Volksbildung und des öffentlichen Gesundheitswesens. Das Satzungsziel wird insbesondere erreicht durch die Förderung und Verbreitung von Yoga und Meditation in seinen unterschiedlichen Formen, seiner Vielfalt und Tradition. Dazu finden Workshops, Ausbildungen, Fort- und Weiterbildungen, regelmäßig sportlich- therapeutische Kursangebote, Meditationskurse und Retreats statt. Weiterhin unterstützt und begleitet der Verein Forschungsvorhaben z.B. in der Krebsvorsorge und –therapie und organisiert wissenschaftliche Veranstaltungen und Vortragsreihen. b) Der Gaiatreeschool e.V. wirkt als Förderverein nach § 58 Nr.1 der Abgabenordnung und fördert die Entwicklungszusammenarbeit. Das Satzungsziel wird erreicht durch die Unterstützung von Bildungsprojekten und sozialen Projekten in Entwicklungsländern, sowie durch den Aufbau, die Begleitung und Organisationsberatung von Schulen, Kindergärten, Kinderheimen und Krankenhäusern/ Krankenstationen vor Ort. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung und Weiterleitung der Mittel an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder ausländische Körperschaft sowie juristische Person des öffentlichen Rechts, die diese Mittel zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden hat. c) Förderung der internationalen Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Der Satzungszweck wird durch den Aufbau eines mehrsprachigen und generationsübergreifenden Begegnungszentrums verwirklicht. Thematische und wissenschaftliche Vortragsreihen zu Themen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Geschichte, Globalisierung, Sprache, Gesundheit und grenzüberschreitende sportliche Angebote fördern und entwickeln das interkulturelle Bewusstsein und Interaktionen. d) Förderung von Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird durch schulische und außerschulische Angebote (z.B. Ganztagsangebote, Hort) umgesetzt. Darüber hinaus finden regelmäßig Kurse zur Stärkung und Entwicklung kognitiver, physischer, kreativer und geistiger Aktivitäten (z.B. Meditationskurse) für Kinder und Jugendliche statt.
Der Gaiatreeschool e.V. gilt als Gemeinnützig. Das wird durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes alle drei Jahre geprüft und mit einem Bescheid jeweils rückwirkend für drei Jahre bestätigt.
Mitglieder: Anke Wohne, Steffanie (Bad Doberan), Sabine (El Hiero), Bernd (Dresden) & weitere Fördermitglieder
Mitglied werden im Gaiatreeschool e.V.
Ich interessiere mich für die Mitgliedschaft im Verein. Entsprechend der Satzung kann jede natürliche Person Mitglied im Gaiatreeschool e.V. werden. Dabei kannst du zwischen einer ordentlichen Mitgliedschaft und einer "Fördermitgliedschaft" wählen. Von unseren "aktiven" Mitgliedern erwarten wir die Mitarbeitit im Verein, die Teilnahme an den jährlichen Mitgliederversammlungen oder Karma- Yoga- Aktionen. Fördermitglieder sind nicht stimmenberechtigt. Sie werden über alle Aktivitäten informiert und sind immer herzlich Willkommen. Damit unterstützt du den Verein in seiner Arbeit und seinen Zielen. Wenn Du beabsichtigst Mitglied zu werden, bitte wir dich nachfolgendes Formular auszufüllen. Der Vorstand wird sich unverzüglich mit Dir in Verbindung setzen.
aus der Satzung des Verein: § 3 (Mitgliedschaft) 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. (a) Fördermitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Für den Erwerb der Fördermitgliedschaft gilt § 3 (1)-(6) entsprechend. (b) Fördermitglieder haben auf der Mitgliederversammlung Rederecht, aber kein Antragsrecht, kein Stimmrecht und kein aktives und passives Wahlrecht. 2. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. 3. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. 4. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. 5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds. 6. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen. 7. Über die Höhe der und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 60 Euro und ist im Januar des laufenden Jahres zu bezahlen. .
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